Minijob, 556-Euro-Job oder geringfügige Nebentätigkeit?
Bei uns hast Du die Möglichkeit.
Der Minijob ist einer der beliebtesten Jobarten, um noch etwas Geld zusätzlich im Monat zu verdienen. Egal, ob Schüler:innen, Studierende oder schon mit beiden Beinen in der Berufswelt stehend: Einen Minijob kann man immer ausüben – in den verschiedensten Branchen. Mit einer geringfügigen Beschäftigung kannst Du dein Einkommen um bis zu 556 Euro im Monat aufbessern. Klingt doch gar nicht schlecht oder?
Minijobs sind in folgenden Bereichen möglich

Pflege
- Grundkrankenpflege und Behandlungspflege (mit entsprechendem Berufsabschluss in der Pflege)
- Beschäftigung in den Tagesbereichen
- Patientenbetreuung
- Hol- und Bringe-Dienst

Therapie
- Unterstützung Therapie/Co-Therapeuten (mit entsprechendem therapeutischem Berufsabschluss)
- Termindisposition in der Terminplanung
- Tätigkeiten in der Frühförderung
- Begleitung von Patienten/ Betreuungsaufgaben
- kreative Aufgaben

Verwaltung
- Unterstützung in der medizinischen Dokumentation
- Planungs- und organisatorische Aufgaben
Jobs für Senioren
Bei uns gehören Seniorinnen und Senioren noch lange nicht zum „alten Eisen“. Wer noch zu fit ist, dem bieten wir in der KLINIK BAVARIA Kreischa die Möglichkeit, sich mit Fähigkeiten und Erfahrungen aktiv in den Klinikalltag einzubringen. Verschiedenste Einsatzbereiche warten auf Sie. Wir freuen uns, wenn Sie auch im Alter Lust haben, uns und unsere Patientinnen und Patienten mit Ihrer Tatkraft zu unterstützen.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf so viel hinzuverdienen, wie er oder sie möchte – unabhängig vom Einkommen, das nebenbei erzielt wird. Je nach Geburtsjahr liegt die Regelaltersgrenze zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Wer noch nicht Regelaltersrentner ist, also noch unter 65 Jahre, kann monatlich bis zu 556 Euro verdienen, ohne dass sich das mindernd auf die Rente auswirkt.


Mitarbeitendenvorteile
Ebenso wie für unsere Patientinnen und Patienten, vertreten wir hohe Ansprüche für unsere Beschäftigten – denn Arbeit ist mehr als nur ein Job. Die Mitarbeit in der KLINIK BAVARIA Kreischa hat viele Vorzüge – überzeug Dich selbst. Die wichtigsten Vorteile haben wir hier zusammengestellt.
Teamevents und Betriebsfeste
Kostenfreie Parkplätze für Fahrzeuge und Fahrräder
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesunde Mahlzeiten in Arbeitsplatznähe
Ab wann gilt ein Job als Minijob?
Von einem Minijob oder einer geringfügigen Beschäftigung ist die Rede, wenn Du monatlich nicht mehr als 556 Euro verdienst. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2024. Für diese Einnahmen müssen keine Steuern abgeführt werden und werden auch keine Sozialabgaben fällig. Nur die Beiträge für die Rentenversicherung, aktuell 3,6 Prozent vom Gehalt, müssen abgeführt werden. Von dieser Abgabepflicht kann man sich befreien lassen, dies wirkt sich aber nicht positiv auf die Rentenberechnung aus.
Bis zu drei Mal im Jahr darf die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro überschritten werden. Insgesamt muss aber der Schnitt eingehalten werden. Auf das Jahr gesehen darf der Verdienst deshalb 6.456 Euro nicht überschreiten. Sonst liegt kein Minijob mehr vor.
